Bundesregelungen zur Notbremse (ab 23. April 2021)

Kriterium Regelungen Sachsen bei Inzidenz unter 50 Regelungen Sachsen bei Inzidenz zwischen 50 und 100 Regelungen des Bundes bei einer Inzidenz über 100 Regelungen Sachsen bei Inzidenz über 100
1 Inzidenzwerte landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen, landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen, landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen keine
Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage
Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage
150 für »click & meet«
2 Inzidenzwerte Schule / Kita keine keine über 165: Schulen und Kita geschlossen/Notbetreuung keine
zwischen 100 und 165: Schulen im Wechselmodell
3 Kontakt-   beschränkungen 2 Hausstände; maximal 10 Personen 2 Hausstände; maximal 5 Personen in geschlossenen Räumen, im Übrigen maximal 10 Personen 1 Hausstand + 1 Person, Kinder unter 14 bleiben unberücksichtigt keine
4 nächtliche Ausgangs- beschränkungen keine keine 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages keine
5 Testpflicht siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung) siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung) bei Schulen im Wechselmodell, bei Besuch von Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten, Friseur und Fußpflege, Anleitungspersonen beim Sport und bei »click & meet« siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung)
6 anerkannte Tests vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests keine
7 Maskenpflicht FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2 oder vergleichbar: bei Ausübung und Inanspruchnahme von erlaubten körpernahen Dienstleistungen, im öffentlichen Personennah– und Personenfernverkehr FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske in Ladengeschäften und Märkten sowie für Servicepersonal im öffentlichen Personennah– und Personenfernverkehr Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske
Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen
8 Arbeitsplätze Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz keine
9 Beerdigungen 30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht 30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht 30 Personen 30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht
10 Eheschließungen 20 Personen, bei mehr als 10 Personen Testpflicht 20 Personen, bei mehr als 10 Personen Testpflicht keine 20 Personen bei mehr als 10 Personen Testpflicht (Erlass Sächsisches Innenministerium)
11 Einzelhandel täglicher Bedarf/ Grundversorgung Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte zusätzlich Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen und Baumärkte bis 800 m²: 1 Kunde je 20 m keine
ab 800 qm²: 1 Kunde je 40 m²
Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen, ist untersagt
12 übriger Einzelhandel Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte geschlossen bis auf »click & collect« geschlossen bis auf »click & collect« keine
»click & meet« möglich bis Inzidenz von 150 »click & meet« möglich bis Inzidenz von 150
13 Handwerk, Banken, Versicherungen, Bestatter, Reinigung, Wertstoffhöfe, Großhandel für Gewerbetreibende, Baumschulen geöffnet geöffnet geöffnet keine
14 Friseurbetriebe und Fußpflege Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske sowie zwei Testangeboten pro Woche für Beschäftigte und Ladeninhaber und Kunden mit tagesaktuellem Test Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber
15 körpernahe Dienstleistungen zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung geöffnet sind: Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen mit FFP2-Maske und Test zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung
16 Gastronomie Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken keine
Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen, Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen, Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen,
Bewirtung beherbergter Personen, Bewirtung beherbergter Personen, Bewirtung beherbergter Personen,
Versorgung Obdachloser und Versorgung Obdachloser und Versorgung Obdachloser und
Fernfahrer Fernfahrer Fernfahrer
zu 16 Gastronomie im Außenbereich geöffnet geöffnet mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung und Test, wenn mehr als  2 Hausstände an einem Tisch sitzen geschlossen keine
zu 16 Kantinen, Mensen grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, keine
Abholung und Lieferung zulässig Abholung und Lieferung zulässig Abholung und Lieferung zulässig
17 Beherbergung Buchung, Test, Kontakterfassung und -nachverfolgung Übernachtung auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt, Keine touristischen Übernachtungen Soweit nicht touristisch: zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung
Kontakterfassung und -nachverfolgung
18 Versammlungen nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer Keine Regelung nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer,
ab Inzidenz von 200: höchstens 200 Teilnehmer,
ab Inzidenz von 300: höchstens 10 Teilnehmer
19 Kultur Öffnung mit Hygienekonzept Geöffnet: Autokinos, Medienausleihe in Bibliotheken, Fachbibliotheken, Bibliotheken an Hochschulen, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek, Deutsche Nationalbibliothek sowie öffentliche Archive geschlossen, Ausnahme: Autokino keine
Open Air: mit Terminbuchung, Kontakterfassung oder –nachverfolgung und Tests
20 Sport Zusätzlich geöffnet: kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen, Fitnessstudios Fitnessstudios etc. für medizibische Behandlungen kontaktlose Individualsportarten allein, zu zweit mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Wettkämpfe und Training von Berufs- und Leistungssportlern; kontaktloser Sport in Gruppen bis 5 Kinder unter 14 Jahren gestattet, Anleitungspersonen mit Test keine
Kontaktsport auf Außensportanlagen Sportunterricht,
kontaktfreie Sport in kleinen Gruppen (höchstens 20 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen Training Sportschulen
Dienstsport,
sportwissenschaftliche Studiengänge,
Profisportler,
Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Fitnessstudios, Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung oder -nachverfolgung
21 Modellprojekte zulässig zulässig nicht erlaubt keine
22 Freizeiteinrichtungen geschlossen geschlossen geschlossen keine
23 botanische und zoologische Gärten, Tierparks; Gästeführungen geöffnet zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung Außenbereich geöffnet mit Test keine
24 Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geöffnet mit Test- und Hygienekonzept geöffnet mit Test- und Hygienekonzept keine Regelung geöffnet mit Test- und Hygienekonzept
(Besuchskonzept) (Besuchskonzept) (Besuchskonzept)
25 Schule eingeschränkter Regelbetrieb mit Tests eingeschränkter Regelbetrieb mit Tests über 165: geschlossen Abschlussklassen und Förderschulen inzidenzunabhängig geöffnet
Zutrittsverbote
zwischen 100 und 165: Wechselunterricht und Test Notbetreuung
26 Aus-, Fort- und Weiterbildung / Volkshochschulen zusätzlich Testpflicht sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung zusätzlich Testpflicht sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung über 165: geschlossen keine
zwischen 100 und 165: Wechselunterricht und Test
27 Kita eingeschränkter Regelbetrieb eingeschränkter Regelbetrieb über 165: geschlossen eingeschränkter Regelbetrieb