|
Kriterium |
Regelungen Sachsen bei Inzidenz unter 50 |
Regelungen Sachsen bei Inzidenz zwischen 50 und 100 |
Regelungen des Bundes bei einer Inzidenz über 100 |
Regelungen Sachsen bei Inzidenz über 100 |
1 |
Inzidenzwerte |
landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen, |
landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen, |
landkreisbezogen, alleiniges Merkmal für verschärfende oder erleichternde Maßnahmen |
keine |
Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage |
Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage |
|
|
|
Verschärfung: 3 + 2 Tage, Lockerungen: 5 Werktage + 2 Tage |
|
|
150 für »click & meet« |
2 |
Inzidenzwerte Schule / Kita |
keine |
keine |
über 165: Schulen und Kita geschlossen/Notbetreuung |
keine |
|
zwischen 100 und 165: Schulen im Wechselmodell |
3 |
Kontakt- beschränkungen |
2 Hausstände; maximal 10 Personen |
2 Hausstände; maximal 5 Personen in geschlossenen Räumen, im Übrigen maximal 10 Personen |
1 Hausstand + 1 Person, Kinder unter 14 bleiben unberücksichtigt |
keine |
4 |
nächtliche Ausgangs- beschränkungen |
keine |
keine |
22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages |
keine |
5 |
Testpflicht |
siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung) |
siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung) |
bei Schulen im Wechselmodell, bei Besuch von Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten, Friseur und Fußpflege, Anleitungspersonen beim Sport und bei »click & meet« |
siehe Auflistung unter FAQ (aktuell in redaktioneller Überarbeitung) |
6 |
anerkannte Tests |
vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests |
vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests |
vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Antigenschnelltests; Selbsttests; PCR-Tests |
keine |
7 |
Maskenpflicht |
FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen |
FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen |
FFP2 oder vergleichbar: bei Ausübung und Inanspruchnahme von erlaubten körpernahen Dienstleistungen, im öffentlichen Personennah– und Personenfernverkehr |
FFP2 oder vergleichbar: ambulante Pflegedienste, Palliativversorgung, Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, richterliche Anhörungen, in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen |
|
|
|
|
Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske |
Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske |
medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske in Ladengeschäften und Märkten sowie für Servicepersonal im öffentlichen Personennah– und Personenfernverkehr |
Grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske |
|
|
|
|
Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen |
Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen |
|
Ausnahme: Alltagsmaske, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen |
8 |
Arbeitsplätze |
Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz |
Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz |
Pflicht Homeoffice, wo möglich, sowie verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz |
keine |
9 |
Beerdigungen |
30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht |
30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht |
30 Personen |
30 Personen, bei mehr als 10 Personen: Testpflicht |
10 |
Eheschließungen |
20 Personen, bei mehr als 10 Personen Testpflicht |
20 Personen, bei mehr als 10 Personen Testpflicht |
keine |
20 Personen bei mehr als 10 Personen Testpflicht (Erlass Sächsisches Innenministerium) |
11 |
Einzelhandel täglicher Bedarf/ Grundversorgung |
Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte |
zusätzlich Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen und Baumärkte |
bis 800 m²: 1 Kunde je 20 m |
keine |
ab 800 qm²: 1 Kunde je 40 m² |
Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen, ist untersagt |
12 |
übriger Einzelhandel |
Öffnung aller Ladengeschäfte und Märkte |
geschlossen bis auf »click & collect« |
geschlossen bis auf »click & collect« |
keine |
|
|
»click & meet« möglich bis Inzidenz von 150 |
»click & meet« möglich bis Inzidenz von 150 |
13 |
Handwerk, Banken, Versicherungen, Bestatter, Reinigung, Wertstoffhöfe, Großhandel für Gewerbetreibende, Baumschulen |
geöffnet |
geöffnet |
geöffnet |
keine |
14 |
Friseurbetriebe und Fußpflege |
Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber |
Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber |
Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske sowie zwei Testangeboten pro Woche für Beschäftigte und Ladeninhaber und Kunden mit tagesaktuellem Test |
Testpflicht zweimal wöchentlich für Beschäftigte und Ladeninhaber |
15 |
körpernahe Dienstleistungen |
zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung |
zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung |
geöffnet sind: Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen mit FFP2-Maske und Test |
zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung |
16 |
Gastronomie |
Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken |
Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken |
Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken |
keine |
Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen, |
Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen, |
Speisesäle in medizinischem und pflegerischen Einrichtungen, |
Bewirtung beherbergter Personen, |
Bewirtung beherbergter Personen, |
Bewirtung beherbergter Personen, |
Versorgung Obdachloser und |
Versorgung Obdachloser und |
Versorgung Obdachloser und |
Fernfahrer |
Fernfahrer |
Fernfahrer |
zu 16 |
Gastronomie im Außenbereich |
geöffnet |
geöffnet mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung und Test, wenn mehr als 2 Hausstände an einem Tisch sitzen |
geschlossen |
keine |
zu 16 |
Kantinen, Mensen |
grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, |
grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, |
grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Arbeitsabläufe lassen dies nicht zu, |
keine |
Abholung und Lieferung zulässig |
Abholung und Lieferung zulässig |
Abholung und Lieferung zulässig |
17 |
Beherbergung |
Buchung, Test, Kontakterfassung und -nachverfolgung |
Übernachtung auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt, |
Keine touristischen Übernachtungen |
Soweit nicht touristisch: zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung |
Kontakterfassung und -nachverfolgung |
18 |
Versammlungen |
nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer |
nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer |
Keine Regelung |
nur ortsfest, höchstens 1.000 Teilnehmer, |
ab Inzidenz von 200: höchstens 200 Teilnehmer, |
ab Inzidenz von 300: höchstens 10 Teilnehmer |
19 |
Kultur |
Öffnung mit Hygienekonzept |
Geöffnet: Autokinos, Medienausleihe in Bibliotheken, Fachbibliotheken, Bibliotheken an Hochschulen, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek, Deutsche Nationalbibliothek sowie öffentliche Archive |
geschlossen, Ausnahme: Autokino |
keine |
Open Air: mit Terminbuchung, Kontakterfassung oder –nachverfolgung und Tests |
20 |
Sport |
Zusätzlich geöffnet: kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen, Fitnessstudios |
Fitnessstudios etc. für medizibische Behandlungen |
kontaktlose Individualsportarten allein, zu zweit mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Wettkämpfe und Training von Berufs- und Leistungssportlern; kontaktloser Sport in Gruppen bis 5 Kinder unter 14 Jahren gestattet, Anleitungspersonen mit Test |
keine |
Kontaktsport auf Außensportanlagen |
Sportunterricht, |
kontaktfreie Sport in kleinen Gruppen (höchstens 20 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen |
Training Sportschulen |
|
Dienstsport, |
|
sportwissenschaftliche Studiengänge, |
|
Profisportler, |
|
Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, |
|
kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen, |
|
kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Fitnessstudios, Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung oder -nachverfolgung |
21 |
Modellprojekte |
zulässig |
zulässig |
nicht erlaubt |
keine |
22 |
Freizeiteinrichtungen |
geschlossen |
geschlossen |
geschlossen |
keine |
23 |
botanische und zoologische Gärten, Tierparks; Gästeführungen |
geöffnet |
zusätzlich Kontakterfassung und -nachverfolgung |
Außenbereich geöffnet mit Test |
keine |
24 |
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens |
geöffnet mit Test- und Hygienekonzept |
geöffnet mit Test- und Hygienekonzept |
keine Regelung |
geöffnet mit Test- und Hygienekonzept |
(Besuchskonzept) |
(Besuchskonzept) |
(Besuchskonzept) |
25 |
Schule |
eingeschränkter Regelbetrieb mit Tests |
eingeschränkter Regelbetrieb mit Tests |
über 165: geschlossen |
Abschlussklassen und Förderschulen inzidenzunabhängig geöffnet |
|
Zutrittsverbote |
zwischen 100 und 165: Wechselunterricht und Test |
Notbetreuung |
26 |
Aus-, Fort- und Weiterbildung / Volkshochschulen |
zusätzlich Testpflicht sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung |
zusätzlich Testpflicht sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung |
über 165: geschlossen |
keine |
zwischen 100 und 165: Wechselunterricht und Test |
27 |
Kita |
eingeschränkter Regelbetrieb |
eingeschränkter Regelbetrieb |
über 165: geschlossen |
eingeschränkter Regelbetrieb |