Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – 3G am Arbeitsplatz
Ab 25. November gelten neue bundesweite Corona-Schutzvorkehrungen. Nach Inkrafttreten, voraussichtlich am 24.11.2021, sollen die Neuregelungen des IfSG vorerst bis zum 19.03.2022 gelten.
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Ab 25. November gelten neue bundesweite Corona-Schutzvorkehrungen. Nach Inkrafttreten, voraussichtlich am 24.11.2021, sollen die Neuregelungen des IfSG vorerst bis zum 19.03.2022 gelten.
Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO wurde heute mit 1.520 Betten den dritten Tag aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.
Tschechien wird mit Wirkung vom 14. November 2021 wieder als Hochrisikogebiet ausgewiesen. Damit sind die Corona-Maßnahmen bei Einreise zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer Einreiseanmeldung und zur Absonderung (Quarantäne) sowie die Nachweispflicht.
Mit dem 05. November 2021 erreichte der Freistaat die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Die Vorwarnstufe gilt, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen auf den Normalstationen der Krankenhäuser mehr als 650 Covid-19-Patienten und auf den Intensivstationen mehr als 180 Covid-19-Patienten liegen.
Zusätzlich zu den grundsätzlichen Regelungen der Testpflicht führt die Verordnung ab dem 26. Juli eine neue Bestimmung für Beschäftigte ein.
Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Juni 2021 zur Maskenpflicht im Überblick
Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zur Testpflicht im Überblick
Neue Einreisebestimmungen in Tschechien ab dem 9. Juli 2021
Die Termine in Impfzentren können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.